Die Pädagogik
Vor dem Hintergrund einer sich entwickelnden Individualität versteht die anthroposophische Heilpädagogik eine Beeinträchtigung mit ihrer vielfältigen Symptomatik als Variante einer normalen Entwicklung.
Dabei werden die diagnostizierten Entwicklungsstörungen bzw. Entwicklungsverzögerungen nach Art und Ausprägung individuell und sorgfältig beachtet.
Auch das gemeinsame soziale Lernen und Erleben von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlich stark ausgeprägten Behinderungen ist ein Grundsatz der anthroposophischen Heilpädagogik. Die integrative Beschulung verschiedener Förderbedürfnisse trägt positiv zur Persönlichkeitsbildung und -entwicklung bei und gestaltet und bereichert das Schulleben und die Schulgemeinschaft vielfältig.
Schülerinnen und Schülern mit ihren unterschiedlichen Begabungen wird es durch die Hilfestellung von Sonderpädagogen, heilpädagogischen Lehrkräften, pädagogischen und therapeutischen Mitarbeitern ermöglicht, sich gegenseitig zu ergänzen, zu fördern und voneinander zu lernen.
Der Unterricht
Die Grundlage ist der Lehrplan der Freien Waldorfschulen, der von der altermäßigen Entwicklung des gesunden Kindes ausgeht. Dieser Lehrplan wird entsprechend den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler heilpädagogisch umgesetzt.
Die ausgewählten Unterrichtsinhalte werden methodisch so gestaltet, dass eine harmonische Wirkung auf die Entwicklung des Kindes ermöglicht wird. Damit wird der altersentsprechende Unterrichtsstoff zum therapeutischen Mittel.
Die Schulzeit umfasst zwölf Jahre.
Unterricht und Erziehung stützen sich wesentlich auf die Tätigkeit des Klassenlehrers/ der Klassenlehrerin. Durch viele Jahre – in der Regel acht – führt er/ sie die Klasse, pflegt den Kontakt zum Elternhaus und zeichnet dem Kollegium gegenüber verantwortlich für die Klassenführung. Er/ sie wird unterstützt von Klassenbegleitern und Fachlehrern.
Der Hauptunterricht – er umfasst die ersten zwei Stunden des Vormittags – gliedert sich in drei Teile:
- Im ersten Abschnitt, dem rhythmischen Teil, wird mit sprachlichen und musikalischen Elementen so gearbeitet, dass bei den Kindern innere Regsamkeit entstehen kann. Lebenselement des kleinen Kindes ist die Bewegung und so werden z.B. Rhythmen gelaufen, geklatscht und gestampft, Gedichte gesprochen, Lieder im Chor gesungen und auf der Flöte gespielt. Spezielle Sprachübungen dienen der Förderung des Sprechens.
- Im zweiten Teil kommen alle Grundfächer (muttersprachlicher, mathematischer, sachkundlicher Unterricht) nacheinander, epochenweise gegeben, zur Geltung. Wie heilsam es ist, über einige Wochen täglich am gleichen Stoff zu arbeiten, kann unmittelbar an den Kindern abgelesen werden: sie verbinden sich intensiver mit den dargebotenen Inhalten, Konzentrationsfähigkeit und Wille werden gestärkt. – Der Lehrer wird seinen Schülern die Unterrichtsinhalte nicht nur begrifflich, d.h. verstandesmäßig nahe bringen, sondern so bildhaft, dass sie an dem Gelernten innere Erlebnisse haben können.
- Ein Erzählteil beschließt den Hauptunterricht. Aufsteigend durch die Klassenstufen werden Inhalte erzählt, die später auch in Lesestoff übergehen: Märchen, Fabeln und Legenden, biblische Geschichte, alte Kulturen, nordische und griechische Mythologie, römische Geschichte, Mittelalter, Neuzeit. Geschichten werden langsam zu Geschichte.
An den Hauptunterricht schließt sich nach einer Pause der Fachunterricht an: Fremdsprachen, Musik, Eurythmie, Sport, Werken, Handarbeit. In der Mittel- und Oberstufe werden handwerkliche Unterrichte weiter gefächert und epochenweise an den Nachmittagen gegeben.
Im handwerklichen Unterricht kommt es auf das Kennenlernen, Bearbeiten und Gestalten verschiedener Materialien an. Im Gartenbau wird an der Erde gearbeitet. Der Umgang mit Pflanzen ist ein sehr wichtiges Erlebnis für die Schüler.
Elternarbeit und Finanzierung
Die aktive Mitgestaltung der Eltern am Schulgeschehen ist notwendig und erwünscht. Um den häufig besonderen Erziehungsaufgaben gerecht werden zu können, werden seitens der Schule für die Eltern Vortragsreihen, Kurse, Elternabende, Gespräche und Hausbesuche angeboten.
Die staatliche Finanzhilfe für den Schulzweig reicht nicht aus, um die entstehenden Kosten in voller Höhe zu decken. Darum müssen auch die Elternhäuser einen finanziellen Beitrag (monatliches Schulgeld) leisten.
Eine schwierige Finanzlage im Elternhaus soll kein Hinderungsgrund für den Besuch Ihres Kindes an unserer Schule sein.
Mit der Einschulung des Kindes in unsere Schule wird zusätzlich um einen Investitionsausgleich in Form einer Spende gebeten.